TURNUS
Revision BVZ
Der Turnus für die Revision BVZ erfolgt in alphabetischer
Reihenfolge rückwärts
(Z-A). Die Revisoren bleiben zwei Jahre
im Amt – nämlich ein Revisor der bereits
ein Jahr im Amt ist sowie ein abtretender bzw. neuer Revisor.
Bei Mitgliedermutationen liegt die Rayoneinteilung
bzw. -umverteilung in der Kompetenz des Vorstandes BVZ.
17.06.2011
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